FAQ

Allgemeine Fragen

Welche Vorteile haben Auslandsaufenthalte? 

Für Unternehmen: Internationale Kompetenzen werden aufgebaut und dauerhaft gestärkt. Die Chancen im grenzüberschreitenden Wettbewerb steigen, und die internationale Ausrichtung erhöht die Attraktivität gegenüber Kundschaft und Fachkräften.  

Für Auszubildende und Fachkräfte: Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen fördern die eigene Karriere. Souveränität und Selbstvertrauen im Umgang mit anderen Kulturen werden gestärkt, und ausländische Arbeitstechniken können kennengelernt werden.

Wie bewerbe ich mich? 

Im ersten Schritt sollte Kontakt mit unseren Mobilitätsberater:innen aufgenommen werden. Die Ansprechpartner:innen sind hier aufgelistet. 

Wo bekomme ich eine persönliche Beratung? 

Die Mobilitätsberater:innen unterstützen vor Ort bei der Vorbereitung von Auslandsaufenthalten. Zum Beispiel bei der Praktikumsplatzsuche und sie behält den Überblick über alles, was beachtet werden muss. Je nach Zielland bestehen ggf. bereits Kontakte vor Ort oder es können Tipps gegeben werden. Wir empfehlen daher ein persönlichen Beratungsgespräch. Die regionalen Ansprechpartner:innen sind hier aufgelistet.

Welche Länder kommen für Auslandsaufenthalte infrage? 

Die meisten Förderprogramme unterstützen Aufenthalte innerhalb der EU.  Unter bestimmten Vorraussetzungen können aber auch weltweite Aufenthalte gefördert werden. Länder und Regionen mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sind jedoch ausgeschlossen. Die Mobilitätsberatung hilft gerne weiter und prüft, welche Förderung infrage kommt. 
 

Ist ein Auslandspraktikum außerhalb der EU möglich? 

Ja, je nach Förderprogramm sind weltweite Aufenthalte möglich - mit Ausnahme von Ländern und Regionen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen wurde. 
 

Kann jeder ins Ausland gehen? 

Grundsätzlich ja. Es gibt keine generellen Einschränkungen bezüglich Alter oder schulischer bzw. betrieblicher Leistungen. Alleinreisende müssen jedoch mindestens 18 Jahre alt sein. Auch nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder Studium ist eine Förderung möglich, sofern man sich aktuell in einer förderfähigen Ausbildung oder Meister-Ausbildung befindet. Voraussetzung ist immer die Zustimmung des Unternehmens. 

Gibt es eine Altersbeschränkung? 

Eine generelle Altersbeschränkung gibt es nicht.  Bei der Einzelentsendung wird in der Regel die Volljährigkeit vorausgesetzt. Bei begleiteten Gruppenfahrten können ggf. noch minderjährige Auszubildende teilnehmen.  

Kann ich mich für eine (Erasmus-) Förderung auch nach Abschluss oder während meines Auslandpraktikums anmelden? 

Nein. Die Förderung muss vor dem Auslandsaufenthalt beantragt werden. Es sollte ausreichend Vorlaufzeit eingeplant werden und die zuständige Mobilitätsberatung mindestens 3-6 Monate vor geplanter Ausreise kontaktiert werden. Für außereuropäischen Aufenthalten empfiehlt sich eine Vorlaufzeit von mindestens einem Jahr, da es für die Beantragung dieser Fördermitteln teilweise nur wenige Beantragungsrunden im Jahr gibt. 

Muss die Ausbildung für den Auslandsaufenthalt unterbrochen werden?

Nein. Auslandspraktika gelten als Ausbildungszeit und verlängern diese nicht, sofern sie ein Viertel der regulären Ausbildungszeit nicht überschreiten und ausbildungsrelevante Inhalte vermittelt werden. Das Ausbildungsverhältnis läuft weiter. Ausbildungsbetriebe, Berufsschule und die zuständige HWK oder IHK müssen dem Vorhaben zustimmen. Verpasste Lerninhalte sollten daher in einer Lernvereinbarung festgehalten werden und mit dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule abgestimmt werden.
 

Verlängert sich die Ausbildungszeit? Was ist mit verpassten Inhalten zuhause?

Nein. Auslandspraktika gelten als reguläre Ausbildungszeit. Laut §2 Abs. 3 BBiG dürfen sie ein Viertel der Ausbildungsdauer nicht überschreiten. Das Gesetz unterstützt damit Auslandsaufenthalte explizit.

Verpasste Lerninhalte sollten Bestandteil der Lernvereinbarung sein, mit der die Lernziele während des Auslandsaufenthaltes festgelegt werden. Der Ausbildungsbetrieb und ggf. die Berufsschule müssen vor Antritt der Reise hier zustimmen.

Ein Auslandsaufenthalt kann auch bis zu einem Jahr nach Ausbildungsabschluss durchgeführt werden z.B. bei einer verkürzten Ausbildung. 
 

Kann ich an Erasmus teilnehmen, wenn ich schon einen Studienabschluss habe und nun eine Berufsausbildung mache?  

Ja. Entscheidend ist die aktuelle Teilnahme an einer förderfähigen beruflichen Bildungsmaßnahme. Die Vorbildung spielt keine Rolle. 

Ich bin in der Meister-/Meisterinnen-Ausbildung. Kann ich an Erasmus teilnehmen?  

Ja, die Meister-/Meisterinnen-Ausbildung zählt ebenfalls als förderfähiger Bildungsmaßnahme. 

Kann ich auch nach Abschluss meiner Ausbildung teilnehmen?  

Das kommt auf das Förderprogramm an. Das Förderprogramm Erasmus+ fördert bis zu einem Jahr nach Abschlussprüfung. Stichtag ist der Tag der Prüfung auf dem Abschlusszeugnis. Allerdings müsste der Zeitraum so gewählt werden, dass die Reise (in diesem Fall die Rückreise in Deutschland) spätestens nach einem Jahr/ 365 Tage abgeschlossen ist. Beispiel: Wenn die Abschlussprüfung am 15.02.2024 gemacht wurde, muss die Rückkehr spätestens am 14.02.2025 sein.

Muss ich Urlaub für das Auslandspraktikum nehmen?  

Nein. Während der Ausbildung oder Meister-Ausbildung ist ein Auslandspraktikum Bestandteil der Ausbildungszeit. Es darf kein Urlaub dafür verwendet werden. 
 

Werden Auszubildende von der Berufsschule freigestellt?  

In der Regel werden Auszubildende auf Antrag für den Auslandsaufenthalt von der Berufsschule freigestellt. Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden, aber der versäumte Lernstoff muss selbstständig nachgeholt werden. 

Was muss vertraglich vereinbart werden? 

Es kommt auf das gewählte Förderprogramm an. Generell lässt sich sagen, dass zunächst die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs und der Berufsschule notwendig ist. Für die Praktikumsplatzsuche sind in der Regel Bewerbungsunterlagen wie Motivationsschreiben und Lebenslauf (idealerweise im Europass-Format) auf Englisch oder der Landessprache erforderlich. Der Betriebs muss seine Zusage schriftlich bestätigen. Außerdem muss die zuständige Kammer (IHK oder HWK) und ggf. die Berufsschule über das Vorhaben informiert und ein zusätzlicher Ausbildungsplan abgestimmt werden. Die Mobilitätsberatung hilft dabei. 
 

Ist ein Aufenthalt von 2 Monaten möglich? 

In der Regel absolvieren Auszubildende ein Auslandspraktikum von ca. 3-4 Wochen als Teil Ihrer Ausbildung. Längere Praktika sind je nach Freistellung des Ausbildungsbetriebs möglich. Junge Fachkräfte haben die Möglichkeit ggf. länger gefördert zu werden.  

Der Aufenthalt von Berufsbildungspersonal geht in der Regel zwischen 2 und 60 Tagen zzgl. Reisetage für ein Job Shadowing bzw. bis zu 365 Tage für eine Lehr- oder Schulungstätigkeit.

Kann ich mehrere Auslandsaufenthalte machen? 

Ja, es ist möglich mehrmals ein gefördertes Auslandspraktikum im Rahmen der Ausbildung durchzuführen. Zusätzlich kann man bis zu einem Jahr nach Abschluss der Ausbildung nochmals gefördert werden - abhängig von verfügbaren Fördermitteln.

Kann ich einen Aufenthalt verlängern? 

Der Aufenthalt kann verlängert werden, wenn die maximale Förderdauer nicht überschritten wird.

Kann ich Praktika in mehreren Betrieben machen?  

Ja, das ist möglich, allerdings nur innerhalb des gleichen Landes. Die Mobilitätsberatung informiert über die Rahmenbedingungen. 

Kann ich Praktika in mehreren Ländern machen?  

Es können mehrere Praktika in verschiedenen Ländern gemacht werden, allerdings müssen diese jeweils separat beantragt und gefördert werden. Eine direkte Rundreise oder Aneinanderreihung mehrerer Länder wird aktuell nicht gefördert.

Kann ich nach meinem Auslandspraktikums einfach im Land bleiben?  

Nein. Die Förderung (z. B. durch Erasmus+) ist nur möglich, wenn eine Rückkehr nach Deutschland erfolgt. 
 

Kann ich einen Praktikumsbetrieb selbst auswählen?  

Die Auswahl des Praktikumsbetriebes oder der Praktikumsinstitution ist völlig frei. Die vermittelten Inhalte sollten jedoch zu den Lerninhalten der Ausbildung passen. Die Mobilitätsberatung unterstützt gerne bei der Suche eines geeigneten Betriebs. 

Wie und wo finde ich eine Unterkunft?  

Die Mobilitätsberatung unterstützt gerne bei der Suche einer Unterkunft. Aber auch Internet-Suchmaschinen/ -portale bieten gute Möglichkeiten. 

Kosten, Visum und Versicherungen

Brauche ich ein Visum?  

Für EU-Länder benötigen EU-Bürger kein Visum. Bei Aufenthaltstiteln gelten spezielle Regelungen. Bitte bei der zuständigen Behörde informieren.

Für außereuropäische Länder wird meist ein Visum benötigt. Die konsularische Vertretung des Ziellands informiert über Verfahren, Kosten und Wartezeiten.

Auch die die Impfempfehlungen (z.B. Malaria, Gelbfieber o.ä.) sollten beachtet werde. 

Brauche ich einen Reisepass? 

Ja, für alle Reiseziele außerhalb der EU.  Bitte frühzeitig beantragen. 

Brauche ich eine Versicherung?  

Wenn das Auslandspraktikum während einer Ausbildung durchgeführt wird, besteht der Schutz der deutschen Sozialversicherungen i. d. R. auch im Ausland weiter, wenn es sich dabei um ein Land der EU oder des EWR handelt oder ein entsprechendes Abkommen mit den Ländern besteht. Der Ausbildungsbetrieb stellt hierfür eine A1-Entsendebestätigung aus. Empfehlenswert ist darüber hinaus der Abschluss von Zusatzversicherungen, wie z. B. für einen Rücktransport im Krankheitsfall. Junge Fachkräfte, die im Praktikumszeitraum keiner Anstellung in Deutschland nachgehen, müssen sich für den Auslandsaufenthalt eigenständig versichern. 

Brauche ich eine Unfall- bzw. eine Haftpflicht-Versicherung?  

Ja, die Berufsgenossenschaft ist für das Ausland nicht zuständig. Daher ist eine Unfall- bzw. Haftpflicht-Versicherung erforderlich. Die Mobilitätsberatung kann bzgl. des Abschlusses einer Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen im beruflichen Kontext weiterhelfen. 

Wer trägt die Kosten des Auslandsaufenthalts?  

Für Auszubildende und Fachkräfte gibt es Zahlreiche Förderprogramme, die Kosten teilweise oder vollständig übernehmen. Zusätzlich gilt: Bei Auszubildenden müssen die Betriebe die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthalts weiterzahlen. Sie sind aber nicht zur Übernahme der Reise- und Unterbringungskosten verpflichtet. Bei Fachkräften werden die Arbeitsvergütung sowie sonstige Leistungen, wie z. B. Auslandszuschüsse, im Arbeitsvertrag geregelt.

Erasmus+ unterstützt z.B. bei Reisekosten, Unterkunftszuschüsse und Sprachvorbereitungskosten. Es handelt sich bei den Förderprogrammen um Zuschüsse. Je nach Zielort und Rahmenbedingungen kann ein Eigenanteil anfallen.  Es ist jedoch möglich kostendeckend zu planen. Das kommt auf den Zielort, die Reisemodalität etc. an.

Auslandspraktikum in Spanien für Auszubildende

Welche Dokumente müssen bei der Reise nach Spanien vorliegen?  

Der Personalausweis oder Reisepass sowie die Krankenversichertenkarte inklusive der Unterlagen für die Auslandskrankenversicherung dürfen bei einem Auslandspraktikum in Spanien im Gepäck nicht fehlen. Zudem werden die Unterlagen des Förderprogramms (z. B. Erasmus+), welche vom Praktikumsbetrieb und Unterkunftsgeber unterschrieben werden, benötigt.  Der spanische Betrieb bittet zudem um eine Bestätigung, die ausweist, in welchem Rahmen man vor Ort tätig ist (Convención).  

Wie sieht die finanzielle Förderung bei einem Praktikum für Azubis in Spanien aus? 

Für das Auslandspraktikum in Spanien kann als Auszubildende:r finanzielle Unterstützung durch z. B. Erasmus+ beantragen werden. 

Werden Spanischkenntnisse für ein Auslandspraktikum in Spanien benötigt?  

Nicht zwingend. Grundkenntnisse sind hilfreich, aber in vielen Unternehmen kann man sich auf Englisch verständigen. Wer Spaß an Fremdsprachen hat, kann vorab einen Sprachkurs absolvieren, um Grundkenntnisse zu erlangen. Ansonsten funktioniert die Kommunikation je nach Beruf im Alltag auch nonverbal.

Wird für das Praktikum in Spanien ein Visum benötigt?  

EU-Bürger:innen benötigen nur ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Personen mit Aufenthaltstiteln informieren sich bitte bei der zuständigen Behörde.  

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