Ausbildende und Lehrende

Auch Personen, die der Gruppe „Berufsbildungspersonal“ angehören, stehen verschiedene Möglichkeiten offen, um sich im Ausland beruflich weiterzubilden und sich für die aktuellen Herausforderungen in der Aus- und Weiterbildung zu qualifizieren.

Sie bilden aus oder lehren an einer Berufsschule und möchten einmal Kolleginnen und Kollegen im Ausland über die Schulter schauen? Kein Problem! Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen dabei, dieses Ziel zu erreichen.

Blick über den Tellerrand – so funktioniert der Auslandsaufenthalt

Sie spielen mit dem Gedanken, einen Auslandsbesuch durchzuführen? Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie bei der Planung und Organisation. Folgendes sollten Sie vorab wissen:

Die wichtigsten Fakten zum Auslandsaufenthalt im Überblick
  • Dauer: Für Auslandsaufenthalte von Berufsbildungspersonal gibt es keine zeitliche Begrenzung. In der Regel dauern die Aufenthalte ein bis zwei Wochen.
  • Länder: Auslandsaufenthalte sind in jedem Land der Welt möglich – im deutschsprachigen Ausland, in anderen Ländern Europas oder sogar in Schwellen- und Entwicklungsländern.
  • Förderungen: Eine finanzielle Förderung über Erasmus+ ermöglicht Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrern einen beruflichen Auslandsaufenthalt innerhalb Europas von mindestens zwei Tagen (ohne Fahrt) und maximal zwei Monaten.
Vertragliche Regelungen rund um den Auslandsaufenthalt

Berufliche Auslandsaufenthalte müssen schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Sie benötigen eine Dienstreisegenehmigung oder Freistellung, bei längeren Aufenthalten kann auch unbezahlter Urlaub oder eine allgemeine Entsendung einhergehend mit einer entsprechenden Änderung des Arbeitsvertrags eine Möglichkeit sein. Der Entsendung muss der Betriebsrat – sofern vorhanden – zustimmen.

Dauert der Auslandsaufenthalt länger als einen Monat, müssen neben der grundsätzlichen Vereinbarung die genaue Dauer, die Währung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, alle zusätzlichen Entgelte und Sachleistungen sowie die Bedingungen für die Rückkehr schriftlich festgehalten werden. Es sollte außerdem festgehalten werden, ob in der Zeit der Entsendung das deutsche oder ausländische Recht gelten soll.

Versicherung und Steuerpflicht

Im europäischen Ausland greifen meist die Leistungen der deutschen Krankenkassen. Dies müssen Sie sich mit dem Formular A1, das Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) erhalten, von der Krankenkasse bestätigen lassen. Für den außereuropäischen Raum muss, sofern kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Zielland existiert, eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Erkundigen Sie sich nach Kombiangeboten von Versicherungen, die berufliche Aufenthalte im Ausland absichern. Diese enthalten eine Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung und können monats- oder tageweise abgeschlossen werden. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz bei Beschäftigung im Ausland liefert der DGUV-Flyer, die Europäische Kommission klärt über Sozialversicherungsansprüche im europäischen Ausland auf.

Bezüglich Steuern gilt, dass Ihr Arbeitslohn weiterhin in Deutschland versteuert werden muss, wenn Ihr Wohnsitz während der Entsendung im Inland bestehen bleibt. Nur wenn der Auslandsaufenthalt länger als 183 Tage dauert, steht dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu und die entsprechenden Einkünfte werden im Wohnsitzstaat freigestellt. Ein Informationsblatt zu Auslandsaufenthalten von Arbeitnehmern finden Sie hier.

Unterstützung für Berufsbildungspersonal

Die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung für Berufsschullehrende im Rahmen von Lehreraustauschprogrammen des Pädagogischen Austauschdienstes der Kultusministerkonferenz sind unterschiedlich je nach Programm.

Sogenannte Pool-Projekte sind eine gute Lösung, wenn Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Berufsschule über keine eigenen Stipendien aus dem EU-Programm Erasmus+ verfügt. Bei Pool-Projektträgern handelt es sich um Einrichtungen, die über ein bestimmtes Kontingent an Stipendien verfügen, für die sich Interessierte entweder aus ganz Deutschland oder aus einer bestimmten Region bewerben können.

Detaillierte Informationen über Angebote für Bildungspersonal liefern Azubi Mobil, ProTandem und Sprachenmarkt.

 

Auslandspraktika – ein Gewinn für alle!

1

Erweiterung des persönlichen Horizonts

Durch ein Auslandspraktikum gewinnen Sie besonders qualifizierte Mitarbeiter/innen mit Fremdsprachenkenntnissen, internationalen Erfahrungen und interkultureller Kompetenz.

2

Kontakte knüpfen

Während des Praktikums können Sie sich mit Mitarbeitenden aus dem ausländischen Betrieb vernetzen – das ist in unserer globalisierten Arbeitswelt sehr wichtig.

3

Erfahrungen sammeln

Sie erhalten die Chance, im Ausland andere Arbeitsabläufe und Denkweisen kennenzulernen. Von dieser Erfahrung profitieren Sie nach Ihrer Rückkehr.

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