Über 50 Mobilitätsberater bedeuten eine Fülle an internationaler Berufs- und Projekterfahrung, ein großes Repertoire an Know-how, jede Menge Expertenwissen und kreative Ideen, wenn es um die Realisierung von Auslandsaufenthalten in der beruflichen Bildung geht!
Um das zu bündeln und allen zur Verfügung zu stellen, gibt es unsere interne Projektdatenbank "MOBIPEDIA". Diese enthält Informationen, Qualitätshilfen und Checklisten sowie ein Expertenforum, in dem sich die Berater untereinander in Echtzeit online austauschen können. So können auch besonders knifflige Fragen durch das "Wissen der Vielen" schnell umfassend beantwortet werden.
Du bist Mobilitätsberater (z. B. an einer Kammer) und möchtest Wissen und Erfahrung teilen, dich mit uns austauschen und einen Beitrag dazu leisten das Thema "Auslandspraktika in der Berufsbildung" nachhaltig voranzutreiben? Dann melde dich bei der zentralen Koordinierungsstelle oder klicke hier zur Registrierung, um Zugang zu unserer internen Austauschplattform zu erhalten!
Sie sind Stakeholder oder Multiplikator des Themas "Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung" und benötigen weitere Informationen oder wollen Erfahrungen mit uns teilen? Dann wenden Sie sich gerne an die Koordinierungsstelle. Gerne prüfen wir gemeinsam Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit!
Vielleicht helfen Ihnen auch unsere FAQs!
Für Unternehmen:
Für Auszubildende und Fachkräfte:
Grundsätzlich ja. Auch bei Auszubildenden gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich des Alters oder der schulischen bzw. betrieblichen Leistungen. Aber: Sowohl bei Auszubildenden als auch Fachkräften sind Auslandsaufenthalte nur im Einvernehmen mit dem Unternehmen möglich.
Nein. Auslandsaufenthalte gelten als Teil der Ausbildung, wenn sie ein Viertel der Regelausbildungszeit nicht überschreiten und im Ausland ausbildungsrelevante Lerninhalte vermittelt werden.
Für einen Auslandsaufenthalt kommt grundsätzlich jedes Land der Welt in Frage.
Für Auszubildende und Fachkräfte gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, die anfallende Kosten teilweise oder komplett decken. Zusätzlich gilt: Bei Auszubildenden müssen die Betriebe die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthalts weiterzahlen. Sie sind aber nicht zur Übernahme der Reise- und Unterbringungskosten verpflichtet. Bei Fachkräften werden die Arbeitsvergütung sowie sonstige Leistungen, wie z. B. Auslandszuschüsse, im Arbeitsvertrag geregelt.
Auslandsaufenthalte müssen grundsätzlich schriftlich vereinbart werden. Hierzu wird der Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag entsprechend verändert. Während der Berufsausbildung muss zudem die zuständige Kammer informiert und gegebenenfalls ein zusätzlicher Ausbildungsplan für die Dauer des Auslandsaufenthalts abgestimmt werden. Dauert ein Aufenthalt von Fachkräften länger als ein Monat, ist zusätzlich zu der allgemeinen Vereinbarung die genaue Dauer, die Währung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, alle zusätzlichen Entgelte und Sachleistungen sowie die Bedingungen für die Rückkehr festzuhalten.
In der Regel besteht der Schutz der deutschen Sozialversicherungen auch im Ausland weiter. Dies muss von der jeweiligen Krankenkasse geprüft und bestätigt werden. Informationen hierzu bietet die Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland. Empfehlenswert ist darüber hinaus der Abschluss von Zusatzversicherungen, wie z. B. ein Auslandskrankenrücktransport.
Auszubildende werden in der Regel von der Berufsschule für den Auslandsaufenthalt auf Antrag freigestellt. Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden, aber der Auszubildende muss den versäumten Lernstoff selbstständig nacharbeiten.
Die Mobilitätsberater unterstützen Sie vor Ort bei der Vorbereitung von Auslandsaufenthalten. Nutzen Sie die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgesprächs. Die Ansprechpartner finden Sie hier.