Berufliche Auslandsaufenthalte

Du bist Azubi und hast Lust auf ein Auslandspraktikum während deiner Ausbildung?

Ob als Bäcker nach Italien, Koch nach Frankreich oder Elektroniker nach Irland – die Welt steht dir offen!

Auslandspraktika – ein Gewinn für alle!

Für dich als Azubi, denn durch ein Auslandspraktikum

     

  • erhöhst du deine Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft,
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  • vertiefst du deine Fremdsprachenkenntnisse,
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  • erwirbst du fachliche und soziale Kompetenzen, durch die du deine Einsatzmöglichkeiten im Betrieb verbesserst,
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  • erlernst du neue Arbeitsmethoden und -techniken und bringst neue Ideen mit,
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  • erweiterst du deinen Horizont, gewinnst Selbstvertrauen und beweist, dass du mit neuen Herausforderungen zurechtkommst.
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Was ist wichtig? - Ein erster Überblick

Du spielst mit dem Gedanken ein Auslandspraktikum während deiner Ausbildung zu absolvieren? Wir beraten dich gerne persönlich. Folgendes solltest du vorab wissen:

Dauer

Laut Berufsbildungsgesetz kannst du bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit im Ausland verbringen. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das z. B. neun Monate. Solltest du die Ausbildungszeit verkürzt oder verlängert haben, bleibt dies für die Maximaldauer ohne Belang.

Du kannst diese Zeit im Block oder auch in einzelnen Abschnitten nutzen.

Hinweis: Wenn du wirklich Interesse an einem Auslandsaufenthalt während Ihrer Berufsausbildungszeit hast, sprich bitte rechtzeitig mit deinem Ausbildungsbetrieb über deinen Wunsch. Da du und dein Betrieb beide Vertragspartner über deine Berufsausbildung sind, könnt ihr euch auch nur beide auf einen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung einigen. Einen Rechtsanspruch auf eine Zeit im Ausland während der Ausbildung gibt es nicht. Gern unterstützen wir dich bei deinen Bemühungen und in der Kommunikation mit deinem Betrieb. 

Land

Auslandspraktika sind grundsätzlich in jedem Land der Welt möglich – ob deutschsprachiges Ausland (Österreich, Liechtenstein etc.), Europa oder sogar Schwellen- und Entwicklungsländer. 

Oftmals ist die Entscheidung für ein Land jedoch abhängig von den Lerninhalten oder den zur Verfügung stehenden zusätzlichen Fördermitteln.

Finanzierung

Dein Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthalts weiterzuzahlen. Die Reise- und Unterbringungskosten braucht er hingegen nicht zu übernehmen. Diese Kosten musst du in der Regel selbst tragen. Es gibt aber eine Vielzahl von Förderprogrammen – sogenannte Poolprojekte und weitere Partnerprogramme –, die diese Kosten zu einem großen Teil oder sogar komplett decken. 

Deine Mobilitätsberatung vor Ort hilft dir gerne bei der Suche nach einem geeigneten Förderprogramm.

Berufsschule

Für die Zeit des Auslandsaufenthalts musst du dich von der Berufsschule freistellen lassen. Eine Vorlage für die Einverständniserklärung findest du hier.

Im Ausland musst du keine vergleichbare Berufsschule besuchen, bist aber dazu verpflichtet, den versäumten Lernstoff selbstständig nachzuarbeiten. 

Berichtsheft & Europass

Auch während des Auslandsaufenthalts musst du das Berichtsheft weiterführen und von deinem Ausbilder kontrollieren und unterschreiben lassen. Um deine im Ausland erworbenen Sprach- und interkulturellen Kompetenzen zu dokumentieren, solltest du den Europass verwenden.

Versicherung

In der Regel besteht der Schutz der deutschen Sozialversicherungen im europäischen Ausland weiter. Dies musst du gemeinsam mit deinem Ausbilder mit Hilfe des Formulars A 1 von der Krankenkasse bestätigen lassen. Den hierfür notwendigen Antrag erhältst du hier und bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.

Für den außereuropäischen Raum muss, sofern kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Zielland existiert, eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Das ist oftmals gegen einen geringen Aufpreis über die eigene Krankenkasse möglich. Bitte informiere dich vorher unbedingt bei deinem Versicherungsträger.

Empfehlenswert ist außerdem der Abschluss einer Zusatzversicherung wie z. B. ein Auslandskrankenrücktransport. 


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